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Psychiatrisches Gespräch
Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung (FSB)
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  3. Sozialpsychiatrische Betreuung (FSB) Sozialpsychiatrische Betreuung (FSB)

Weiterbildung zur staatlich anerkannten „Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung" (FSB)

Im Rahmen der Weiterbildung sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend ihre professionelle Identität und ihre Handlungskompetenz im sozialpsychiatrischen Handlungsfeld weiterentwickeln. Die Weiterbildungsinhalte werden adressatengerecht angeboten. So ist es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, sowohl eine professionsspezifische als auch eine professionsübergreifende Perspektive einzunehmen bzw. diese zu erweitern.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Beendigung der Weiterbildung in der Lage, bedarfs- und ressourcenorientiert Einzel- und Gruppenangebote im lebensnahen Umfeld der Klientinnen und Klienten zu gestalten. Sie können die eigene Rolle und das eigene Handeln kritisch reflektieren und im interdisziplinären Team konstruktiv und zielorientiert gestalten.

Zugangsvoraussetzungen

Die Weiterbildung richtet sich in erster Linie an folgende Berufsgruppen

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Altenpflege
  • Heilerziehungspflege
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie

Angehörige anderer Gesundheitsberufe können auf Anfrage für die Weiterbildung zugelassen werden. Diese schließen die Weiterbildung mit einem Zertifikat des KRH Klinikums Regions Hannover ab.

Anerkennung von Praxisanleiterqualifikationen

  • Eine bereits absolvierte Praxisanleiterqualifikation kann angerechnet werden.
  • Die Teilnehmerin/der Teilnehmer muss für die Anrechnung der Praxisanleiterqualifikation spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung einen formlosen Antrag bei der Weiterbildungsstätte (KRH Akademie, Bereich Weiterbildungen) stellen. Die Genehmigung der Anrechnung erfolgt über die KRH Akademie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für die Anrechnung erhebt die Behörde eine Gebühr, die von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu entrichten ist.

Weiterbildung in drei Phasen

  • In der Phase 1 wird die pädagogische, didaktische und methodische Kompetenz vermittelt, die nötig ist, um die Aufgaben einer Praxisanleiterin/eines Praxisanleiters wahrzunehmen.
  • In der Phase 2 werden Kernthemen zum sozialpsychiatrischen Handeln in vernetzten Versorgungsstrukturen thematisiert.
  • Die Phase 3 verläuft parallel zum Praxisprojekt und stellt den theoretischen Reflexionsrahmen hierfür bereit.

Inhalte

  • Qualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter
  • Sozialpsychiatrische Versorgungsstrukturen im Wandel der Zeit
  • Arbeit im interdisziplinären Team
  • Rechtsgrundlagen des sozialspsychiatrischen Handlungsfeldes
  • Modelle von Gesundheit und Krankheit, Psychiatrische Krankheitsbilder, Diagnostik, Therapie und Prävention
  • Die eigene Gesundheit erhalten und Gesundheitsförderung gestalten
  • Gruppenangebote entwickeln, durchführen und evaluieren
  • Psychoedukation gestalten
  • Umgang mit Extremsituationen (Gewalt, Suizidalität), Deeskalationstraining
  • Kommunikationstraining, Konfliktkommunikation und –moderation
  • Beratungs- und Therapieansätze, Abgrenzung der Handlungsfelder, Interventionsformen (incl. Selbsterfahrung)
  • Ethik im Gesundheitswesen
  • Organisation der Gesundheitswirtschaft, Qualitätsentwicklung und Betriebswirtschaft
  • Kennenlernen verschiedener stationärer und ambulanter Versorgungsangebote
  • Selbsthilfe fördern und in das professionelle Handeln einbeziehen
  • Kultursensible und lebensweltorientierte Versorgung sicherstellen
  • Wissenschaftliches Arbeiten, Evidenzbasierung
  • Lerntheorien, Grundlagen der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie

Abschluss

Staatlich anerkannte Weiterbildung „Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung“

  • Mündliche und schriftliche Abschlussprüfung
  • Praxisaufträge
  • Klausuren
  • Schriftliche Hausarbeit
  • Projektauftrag

Weiterbildungsbeginn und -dauer

02.09.2024

Blockplan 2024 - 2026

Nächster Kursstart ist in Planung (voraussichtlich Sommer 2026), nähere Informationen folgen

Umfang, Struktur und Kosten

Praxisanleiter:
„Qualifikation zur Praxisanleiterin/ zum Praxisanleiter“: 160 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis im eigenen beruflichen Handlungsfeld.

„Sozialpsychiatrische Fachkompetenz“:
200 Stunden Theorie

„Sozialpsychiatrische Handlungskompetenz“:
360 Stunden Theorie, 1440 Stunden Praxis im eigenen beruflichen Handlungsfeld

Kosten für Nicht-KRH Beschäftigte: 8.480,00 Euro

Kontaktdaten

Portrait Fachbereich Personalentwicklung

Fachbereich Personalentwicklung

KRH Akademie

(0511) 920 925 13

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