Die Personalentwicklung des KRH bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot an Strahlenschutzkursen. Die einzelnen Kurse stehen sowohl internen als auch externen Teilnehmern offen. Einzelheiten zu den jeweiligen Kursen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beschreibungen.
Strahlenschutzkurse
Für alle Ärzt/innen, die Röntgenstrahlung am Menschen anwenden und keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, ist der Grundkurs die Mindestanforderung. Für den Spezialkurs ist die erfolgreiche
Teilnahme am Grundkurs Voraussetzung. Beide Kurse sind grundsätzlich Voraussetzung zum Erwerb der „Fachkunde im Strahlenschutz“.
Die Kosten für die Teilnahme am Grund- bzw. Spezialkurs werden nach vorheriger Genehmigung durch Ihre/n zeichnungs- berechtigte/n Vorgesetzte/n von der jeweiligen Fachabteilung übernommen (siehe DLS Dokumenten-Nr. 44827).
Ansprechperson und Informationen zum Thema Strahlenschutz fi nden Sie im Intranet unter: GF & Zentralbereiche_ Geschäftsführung_Geschäftsführung Medizin_Strahlenschutzbevollmächtigter.
Die Strahlenschutzkurse werden von verschiedenen Anbietern angeboten, deren Kurse bei der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) anerkannt sind. Die Termine entnehmen Sie der Internetseite der Ärztekammer Niedersachsen (https://www.aekn.de) unter: Ärzte_Fortbildung_Kurse und Seminare_ Strahlenschutz.
Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Inhalte
- Die ärztliche Stelle
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Fachkunde
- Gerätetechnik
- Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes
- Schutz für Patient und Untersucher
- Indikationsstellung; Rechtfertigende Indikation
- Strahlenschutz in der Computertomographie
- Strategien zur Dosisreduktion
- Teleradiologische Aspekte
- Strahlenschutz bei interventionellen
- Eingriffen
- Abschlusstest
Zielgruppe
- Ärztlicher Bereich, MTRA
Methoden
- Trainer-Input
- Praktische Unterweisung
Termine
1. Kurs: 06.03.2026 von 12 bis 19:30 Uhr
2. Kurs: 06.11.2026 von 12 bis 19:30 Uhr
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
199 €
Kursleitung
Dr. med. Jörg Hattingen, Chefarzt Radiologie/Neuroradiologie, Simone Kupke KRH Klinikum Nordstadt
Nach §74 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes muss medizinisches Assistenzpersonal, das im Rahmen einer OP oder Intervention Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedient, durch die Teilnahme an einem 20-Std.-Kurs „Kenntnisse im Strahlenschutz“ nach §49 Abs. 1 StrSchV erworben haben.
Der Lehrinhalt dieses Kurses entspricht der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin“.
Inhalte
- Physikalische Grundlagen und Größen
- Physikalische Bildentstehung und-qualität
- Aufnahme- und Durchleuchtungstechnik
- Personendosimetrie
- Gesetzliche Bestimmungen
- Strahlenschutzbereiche und -maßnahmen
- Abschlusstest
Methoden
- Trainer-Input
- Praktische Unterweisung
Zielgruppe
OP-, Ambulanz- und Funktionsbereiche, Endoskopien
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
294€
Termine und Zeit
Termine werden noch terminiert
Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre mit diesem Aktualisierungskurs aufgefrischt werden.
Inhalte
- Stand im Strahlenschutz
- Neue Entwicklungen der Gerätetechnik
- Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
- Erfahrungen der ärztlichen Stellen
- Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen
- Abschlusstest
Methoden
- Trainer-Imput
- Praktische Erläuterungen
Zielgruppe
OP-, Ambulanz- und Funktionsbereiche, Endoskopien
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
139 €
Termine und Zeit
1. Kurs: 27.02.2026
2. Kurs: 21.08.2026
3. Kurs: 25.09.2026
jeweils von 13:00-16:30 Uhr
Kursleitung
Dr. med. Jörg Hattingen, Chefarzt Radiologie/Neuroradiologie, Simone Kupke, KRH Klinikum Nordstadt
Der Kurs richtet sich an Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung anwesend sind, ohne die erforderliche Fachkunde zu besitzen, um den Patienten aufzuklären und dem fachkundigen Arzt, der die rechtfertigende Indikation stellt, die notwendigen Informationen geben zu können.
Mit diesem Kurs zum „Erwerb der erforderlichen Kenntnisse für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie gemäß Anlage 7, Pkt. 7.2 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“, erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse.
Inhalte
- Rahmenbedingungen & Rechtsvorschriften
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Geräte- und Aufnahmetechnik, Datenübertragung
- Teleradiologiespezifische Komponenten der Röntgeneinrichtung
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Arzt am Untersuchungsort
- Abschlusstest
Methoden
- Trainier-Input
- Fallbeispiele
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Ärzte, die nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.
Preis für nicht KRH-Beschäftigte
156 €
Termine
27.02.2026 von 15:30 bis 21:30 Uhr
Kursleitung
Dr. med. Dirk Michels, Oberarzt Radiologie/Neuroradiologie, KRH Klinikum Nordstadt
KRH Akademie
Fachbereich Personalentwicklung
Schützenallee 5
30519 Hannover