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Mitarbeiter werben Mitarbeiter
Teilnahmebedingungen: Mitarbeiter werben Mitarbeiter (m/w/d)
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Teilnahmebedingungen:

Beginn der Aktion:

Ab dem 21.06.2024, ab 17.10.2024 Erweiterung um die Berufsgruppe Medizinische Technolog*innen für Radiologie

Welche Berufsgruppen sollen angeworben werden?

Folgende Berufsgruppen nehmen an der Aktion teil:

  • Alle dreijährig examinierten Pflegefachkräfte mit und ohne Fachweiterbildung, Operationstechnische Assistenten (OTA), Anästhesietechnische Assistenten (ATA), Hebammen, die Medizinische Technolog*innen für Radiologie (MT-R).

Welche Stellenausschreibungen nehmen an der Aktion teil?

Alle externen Ausschreibungen, welche mit Sternchen markiert sind.

Wer kann neue Lieblingskolleg*innen werben?

Werbende können alle aktiven Beschäftigten des Klinikums Region Hannover GmbH sowie der Tochtergesellschaften KRH Labor GmbH, KRH Servicegesellschaft mbH, KRH Ambulant GmbH und KRH Psychiatrie GmbH sein.

Ausgenommen als Werbende sind: Geschäftsführung, Chefärzte, leitende Oberärzte, Direktoriumsmitglieder, Klinikmanager, Pflegedienst- und Bereichsleitungen, Integrationsbeauftragte und Abteilungsleitungen sowie deren Stellvertretungen. Weiter ausgenommen sind FSJ´ler, BFD´ler, Praktikanten sowie sonstige studentische Aushilfen.

Angeworbene Bewerber*innen

Der Geworbene darf sich nicht für dieselbe Stelle in den letzten 6 Monaten bereits beworben haben (Bewerbung vorliegend im Bewerbermanagementtool HR4YOU) oder über einen anderen Dienstleister vermittelt worden sein.

Zahlung

Art der Zahlung

Jeder Werbende erhält eine Zahlung in Höhe von bis zu 1.500 € brutto. Für den Fall, dass ein Mitarbeitender mehrere Personen wirbt, besteht der Anspruch auf die Zahlung für jede einzelne geworbene Person.

Auszahlungsbedingungen

Wird die geworbene Person in Vollzeit angestellt und steht nach Ablauf der Probezeit (6 Monate) weiterhin in der KRH in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis, erhält der Werbende die Zahlung von 1.500 € brutto (bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Zahlung entsprechend des Stellenumfangs).

Geringfügige Beschäftigungen sind von der Zahlung ausgeschlossen.

Auszahlungszeitpunkt

Der Werbende muss zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen.

Ein aktives Arbeitsverhältnis besteht auch dann, wenn der werbende Mitarbeiter sich zum Auszahlungszeitpunkt in Elternzeit oder Langzeitabwesenheit befindet.

Mitarbeiter*innen in Rente, oder Erwerbsminderungsrente befinden sich in keinem aktiven Arbeitsverhältnis und haben keinen Anspruch.

Kontakt

Bei Fragen zu der Aktion: „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ steht Ihnen das HR Recruiting Team telefonisch unter der Hotline 0511/ 906 7777 (Mo. - Fr. von 9-13 Uhr) gerne zur Verfügung. Alternativ können die Fragen auch per E-Mail gesendet werden (HRRecruiting(@)krh.de).

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